Am 10. Oktober 2025 langte im Nationalrat die Bürgerinitiative „Wiener Aufruf 2.0" ein (26/BI); ein Jahr später zog sie Bilanz. Geändert hat sich seither nicht die Rechtslage – Cannabisblüten bleiben Suchtgift, Cannabissamen sind davon ausgenommen –, sondern die Art, wie über eine Reform gesprochen wird. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick zum Stand im Oktober 2026, ohne Wertung und ohne Aufforderung zum Konsum.
Was die Initiative fordert
Der amtliche Titel nennt die Ziele: menschenrechtskonforme Drogenpolitik, Schadensminimierung, Eindämmung des Schwarzmarktes, besserer Jugendschutz, Entkriminalisierung von Konsumierenden. Erstunterzeichner ist der Wiener Gesundheitspsychologe und Psychotherapeut Christoph Fasching. Gemeint ist ein gesundheitsorientierter statt strafrechtlicher Umgang: Prävention und Suchthilfe vorne, Polizei und Strafjustiz entlastet. Ergänzend schlug Fasching im März 2026 eine wissenschaftlich begleitete Modellphase mit kontrolliertem Abgabesystem vor.
Was im Nationalrat passiert ist
Der Weg ist dokumentiert und unspektakulär. Der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen beschloss im Oktober 2025 und erneut im April 2026 ein Begutachtungsverfahren und holte Stellungnahmen mehrerer Ministerien ein; am 25. Juni 2026 wurde die Behandlung vertagt. Ein inhaltlicher Beschluss liegt nicht vor. Aus der Antwort des Gesundheitsministeriums zitiert die Initiative, das Ressort schließe eine regulierte Abgabe nicht von vornherein aus: „Eine offene sachliche Diskussion ist zu befürworten." Eine Zusage ist das nicht.
Das Geld-Argument
Neu ist die fiskalische Perspektive. Das Momentum-Institut, ein progressiv ausgerichteter Think Tank, rechnete im Mai 2026 vor, eine regulierte Abgabe könnte dem Staat jährlich rund 500 Millionen Euro bringen – aus Steuern, Beschäftigung und Einsparungen bei Polizei, Gerichten und Justizvollzug. Das ist eine Modellrechnung des Instituts, keine amtliche Prognose; sie überträgt Annahmen aus einer deutschen Studie und aus Colorado. Die Zahl bleibt eine Schätzung, markiert aber die Verschiebung der Debatte: vom Ob einer Reform zum Preis des Nichtstuns.
Der Blick über die Grenze
In Deutschland gilt seit 2024 das Konsumcannabisgesetz; der zweite Zwischenbericht der Evaluation liegt seit April 2026 vor. Mehrere Ministerien sehen darin Handlungsbedarf beim Jugendschutz. Eine Rücknahme ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart; der offene Streit betrifft Verschärfungen beim Medizinalcannabis.
In Tschechien ist der Eigenanbau in kleinem Umfang seit 1. Januar 2026 straffrei – nach übereinstimmenden Berichten bis zu drei Pflanzen ab 21 Jahren. Ein Verkauf gehört nicht dazu. Österreich liegt zwischen zwei Nachbarn, die Teilschritte gegangen sind, ohne selbst einen gegangen zu sein.
Was in Österreich heute gilt
Maßgeblich bleibt das Suchtmittelgesetz. Erwerb und Besitz von Suchtgift sind strafbar; bei geringen Mengen zum eigenen Gebrauch tritt die Staatsanwaltschaft nach § 35 SMG vorläufig von der Verfolgung zurück und legt die Anzeige für eine Probezeit zurück, gegebenenfalls verbunden mit gesundheitsbezogenen Maßnahmen. Genau hier setzt die Initiative an: Eine Diversion im Einzelfall ist etwas anderes als eine geänderte Rechtslage.
Fazit
Nach einem Jahr steht der Wiener Aufruf 2.0 dort, wo viele Bürgerinitiativen stehen: anhängig, vertagt, mit einem Ressort, das die Debatte begrüßt, ohne sich zu binden. Verändert hat sich vor allem der Rahmen ringsum. Verbindliche Auskunft zur eigenen Situation gibt ohnehin nur eine juristische Beratung im Einzelfall. Vom Streit unberührt bleibt das Saatgut: Samen ohne Blüten- oder Fruchtstände sind in der Suchtgiftverordnung ausdrücklich ausgenommen.
Hinweis: Die Rechtslage ist dynamisch und länderspezifisch. Dieser Beitrag beschreibt den Stand im Oktober 2026 und ist keine Rechtsberatung, sondern Orientierungswissen; konkrete Regelungen sind im Einzelfall zu prüfen.