Für Cannabis am Steuer kennt Österreich keinen Zahlenwert, wie ihn das Alkohollimit vorgibt. Ein beim Innenministerium registriertes Volksbegehren will das ändern. Dieser Beitrag gibt einen sachlichen Überblick über die Forderung, die geltende Rechtslage und den Verfahrensstand, ohne Wertung und ohne Aufforderung zum Konsum.
Was das Volksbegehren fordert
Das Volksbegehren THC-Grenzwert Anpassung wurde am 9. Mai 2025 registriert. Sein offizieller Text fordert den Bundesgesetzgeber auf, „eine gesetzliche Toleranzgrenze für THC im Straßenverkehr einzuführen“, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Dazu kommen zwei Punkte: eine Änderung der Führerscheingesetzgebung, die den Entzug an eine tatsächliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit knüpft, sowie Aufklärungskampagnen. Begründet wird das mit einer Ungleichbehandlung gegenüber Alkohol, für den 0,5 Promille gelten.
Die Rechtslage in Österreich
Einen gesetzlich definierten THC-Wert kennt das österreichische Recht nicht. Die Straßenverkehrsordnung verbietet, ein Fahrzeug in einem durch Suchtgift beeinträchtigten Zustand zu lenken. Bei Verdacht kommt seit 2017 ein Speichelvortest zum Einsatz, die Beeinträchtigung stellt anschließend eine Ärztin oder ein Arzt klinisch fest, danach folgt gegebenenfalls eine Blutabnahme. Die Geldstrafe reicht von 800 bis 3.700 Euro, dazu kommt der Entzug der Lenkberechtigung.
Der Blick nach Deutschland
Deutschland ist den umgekehrten Weg gegangen: Seit 22. August 2024 nennt das Straßenverkehrsgesetz einen Wert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum. Die zuständige Expertengruppe stufte das Risiko als vergleichbar mit etwa 0,2 Promille Alkohol ein. Ein Verstoß gilt als Ordnungswidrigkeit und wird beim ersten Mal meist mit 500 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige bleibt es dort bei einem strikten Verbot.
Der Einwand aus der Verkehrssicherheit
Widerspruch kam vom Kuratorium für Verkehrssicherheit: Von einer reinen Nulltoleranz könne keine Rede sein, denn zum Entzug der Lenkberechtigung führe erst die amtsärztlich festgestellte Beeinträchtigung, nicht der Nachweis allein. Das KFV setzt statt eines Grenzwerts auf Kontrollinstrumente wie Speicheltests und mobile Analyselabors. Ein Vorstoß des Verkehrsministeriums für einen Grenzwert fand zuletzt 2024 keine Zustimmung des damaligen Koalitionspartners.
Wie es weitergeht
Für den Einleitungsantrag sind 8.969 Unterstützungserklärungen nötig, ein Promille der Wohnbevölkerung; unterschrieben wird online oder in jeder Gemeinde. Fachmedien berichteten Anfang September 2026 von rund 8.700 Erklärungen. Wird der Antrag nicht bis 31. Dezember 2026 gestellt, ist die Registrierung zu löschen. Erst danach folgt der achttägige Eintragungszeitraum, in dem 100.000 Unterschriften zusammenkommen müssen, damit sich der Nationalrat mit dem Anliegen befasst.
Fazit
Das Volksbegehren rührt an einen realen Unterschied: Österreich beurteilt Cannabis am Steuer über die ärztlich festgestellte Beeinträchtigung, Deutschland seit 2024 zusätzlich über einen Zahlenwert. Ob ein solcher Wert auch hierzulande kommt, ist offen und politisch umstritten; bis dahin gilt die bestehende Regelung unverändert. Verbindliche Auskunft für den Einzelfall gibt ausschließlich eine juristische Beratung.
Hinweis: Die Rechtslage ist dynamisch und länderspezifisch. Konkrete Regelungen und der jeweils aktuelle Stand sind vor einer Veröffentlichung zu prüfen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, sondern Orientierungswissen für eine deutschsprachige Leserschaft.